1. Die Durchführung von Sektionen an der TKV in Landscha durch die dortigen Amtstierärzte wird für seuchenunverdächtige Tierkadaver nach Einsendung über die Betreuungstierärzte mit eigenem Untersuchungsantrag angeboten. Der TGD übernimmt bei einem Selbstbehalt des Tierhalters von 30.- die Sektionskosten von € 40.- bzw. 65.- je Tier. Zusätzliche Laboruntersuchungen werden angeboten, aber nicht vom TGD bezahlt.

2. Der TGD bietet in Zusammenarbeit mit der Veterinärdirektion und der AGES Mödling die kostenlose Untersuchung zur Abklärung von Aborten an. Die Probennahmen und der Versand erfolgen durch den Betreuungstierarzt, wenn kein epidemiologischer Hinweis auf ein anzeigepflichtiges Seuchengeschehen besteht. Dazu wird eine Akutblutprobe an die AGES eingesandt, im Zweifelsfalle wird nach 21 Tagen eine 2. Blutprobe vom Betreuungstierarzt genommen. Organproben können über Medlog mit eigenen Einsendegefäßen versandt werden, die auf den BHs bzw. bei der TGD-Geschäftsstelle bereitgestellt werden. Die Abrechnung der Laborkosten erfolgt direkt zwischen der AGES und dem TGD. Die Kosten der Probennahme werden mit dem Betreuungstierarzt, die Einsendungen werden mit der Veterinärdirektion abgerechnet, sodass dem Tierhalter keine Kosten entstehen.

3. Rindergrippeimpfungen: Eine Unterstützung ist jährlich in der Höhe von 100.- je Betrieb

vorgesehen. Verendet trotz Impfung ein Tier, so ist es über die TKV weiteren Untersuchungen zuzuführen!

4. Für Leberegel-Untersuchungen aus Blut oder Milch wurde für die Monate April und November ein Untersuchungsangebot beim ILV Kärnten um 8.- je Probe vereinbart! Einsendungen direkt an ILV Kärnten, Veterinärmedizinische Untersuchungen Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt

5. Die Untersuchung und Weitertypisierung von Keimen aus Euter-Viertelgemelksproben tierärztlicher Praxislabors kann nach vorheriger Kontaktaufnahme im Vet-Labor des Landes durchgeführt werden. Dies wurde im ADDA-Projekt systematisch durchgeführt.

6. Der TGD empfiehlt den Betreuungstierärzten in GMON-Betrieben die Verwendung des vorausgefüllten Betriebserhebungsprotokolls bei der Durchführung der Betriebserhebungen!

7. Auch spricht sich der TGD-Vorstand dafür aus, dass JEDER Tierhalter den Grundkurs absolvieren sollte!