Vereinbarung zwischen der LKÖ und der ÖTK

Im TGD werden die Betriebsbetreuungsentgelte und die Teilnahmebeiträge zentral über die Geschäftsstelle verrechnet und die Betreuungsentgelte anschließend dem/der Betreuungstierarzt/-ärztin ausbezahlt.

Tarife über die Kosten der Betreuungsentgelte

Teilnahmebeiträge für Tierhalter:innen und Betreuungstierärzte/-ärztinnen