Vereinbarung zwischen der LKÖ und der ÖTK
Im TGD werden die Betriebsbetreuungsentgelte und die Teilnahmebeiträge zentral über die Geschäftsstelle verrechnet und die Betreuungsentgelte anschließend dem/der Betreuungstierarzt/-ärztin ausbezahlt.
Tarife über die Kosten der Betreuungsentgelte
Teilnahmebeiträge für Tierhalter:innen und Betreuungstierärzte/-ärztinnen


