Vereinbarung zwischen der LKÖ und der ÖTK
Im TGD werden die Betriebsbetreuungsentgelte und die Mitgliedsbeiträge zentral über die Geschäftsstelle verrechnet und die Betreuungsentgelte anschließend dem Betreuungstierarzt/-in ausbezahlt. Im Jahre 2012 wurde in intensiven Verhandlungen eine weitreichende Vereinbarung über die zukünftige Gestaltung und Zusammenarbeit im Österreichischen Tiergesundheitsdienst getroffen und die Betriebsbetreuungsentgelte angepasst.
Vereinbarung LKÖ – ÖTK 2019 über die Kosten der Betreuungsentgelte
Gegenüberstellung der Tarife aus 2012 und 2019
Teilnehmerbeiträge für Tierhalter und Betreuungstierärzte