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TGD Erklärt

Welche Untersuchungen werden für TGD-Teilnehmer:innen gefördert? #TGDErklärt

Die TGD-Teilnahme umfasst die finanzielle Unterstützung von Untersuchungen laut Leistungskatalog.
Förderungen und Zuschüsse gelten für alle Tierarten und werden im Rahmen definierter Gesundheitsprogramme, Untersuchungen und Beratungen gewährt. Davon profitieren sowohl Rinder-, Schweine-, Schaf-, Ziegen-, Neuweltkamele- als auch Farmwildhalter:innen.

Neben den direkten Zuschüssen ermöglicht die strukturierte Gesundheitsbetreuung eine langfristige wirtschaftliche Entlastung durch stabilere Tiergesundheit, geringere Verluste und reduzierte Behandlungsaufwände.

Für alle Tierarten:  Zuschüsse bei Sektionen nicht seuchenverdächtiger Tiere  Zuschüsse bei externen Beratungen und Laboruntersuchungen bei Problembetrieben
Rinder:  Zuschüsse für Impfungen gegen Rindergrippe (je nach Tierzahl)  Kostenfreie Abortabklärungen (sofern kein seuchenverdächtiges Geschehen vorliegt)  Kostenlose Keimtypisierung aus Viertelgemelksproben
Schweine  Bezuschussung der Probenahmekosten für Abortdiagnostik  Zuschuss zu PRRS-Untersuchungen  Bezuschussung von Antibiogrammen  Bezuschussung von Hofsektionen
Schafe, Ziegen, Neuweltkamele & Farmwild  Kostenfreie Abortabklärungen (sofern kein seuchenverdächtiges Geschehen vorliegt)  Kostenübernahme bei Parasitenuntersuchungen  Zuschuss für Hofsektionen

Generalversammlung des TGD Steiermark 2025

Generalversammlung 2025

Im Rahmen der diesjährigen Generalversammlung des Tiergesundheitsdienstes Steiermark wurde auf ein erfolgreiches Jahr zurückgeblickt und zugleich die Weichen für 2026 gestellt. Neben dem Beschluss des Budgets wurde auch ein umfangreicher Leistungskatalog für das kommende Jahr verabschiedet.

Ein besonderer Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an Herrn Veterinärrat Dr.med.vet. Walter Obritzhauser, die von Landesrätin Simone Schmiedtbauer gemeinsam mit Obmann Christian Polz, Obmann-Stellvertreter VR Mag. Berthold Grassauer und Geschäftsführer Dr. Robert Wolf überreicht wurde. Damit würdigte der TGD Steiermark sein langjähriges Engagement und seinen wertvollen Beitrag zur Tiergesundheit in der Steiermark.

Die TGD-Geschäftsstelle bedankt sich herzlich bei den Mitgliedergruppen – dem Land Steiermark, der Landwirtschaftskammer Steiermark sowie der Österreichischen Tierärztekammer – Landesstelle Steiermark – für die ausgezeichnete Zusammenarbeit und das gemeinsame Engagement für eine zukunftsorientierte und nachhaltige Tierhaltung.

Checkliste 2025

Damit bis zum Jahresende alles reibungslos verläuft, lohnt sich ein kurzer Blick auf unsere Checkliste der wichtigsten TGD-Pflichen. Prüfen Sie gleich jetzt, ob alles erledigt ist oder noch eingeplant werden sollte:

▢ TGD Stunden aktuell? 

  • 4 Stunden in 4 Jahren für Tierhalter:innen
    • Informationen darüber, in welcher Weiterbildungsperiode Sie sich befinden und zum aktuellen Stand Ihrer TGD-Stunden finden Sie jeweils auf der letzten Rechnung.
    • Tipp: Kursprogramm LFI – am blau eingeringelten „h“ erkennt man, ob es für den jeweiligen Kurs Weiterbildungsstunden (TGD oder ÖPUL) gibt.  
  • 30 Stunden in 4 Jahren für Tierärzt:innen
    • Den aktuellen Stand der TGD-Stunden finden Sie auf Ihrem ÖTK-Profil
    • Ihre Weiterbildungsperiode finden Sie auf der Rechnung des Teilnahmebeitrags.
    • Spannende Veranstaltungstipps werden regelmäßig von uns auf Social Media geteilt. 

→ Details zum Thema weiterbildungsstunden finden Sie auch hier: Wie viele Weiterbildungsstunden brauche ich? – TGD

▢ Betriebserhebungen erledigt?

Betreuungstierärzt:innen haben dafür zu sorgen, dass alle Betriebserhebungen bis ende des Jahres erledigt sind. 

▢ Rechnungen laut Leistungskatalog 

Rechnungen laut Leistungskatalog sind von Betreuungstierärzt:innen zeitnah zur weiteren Bearbeitung bei der TGD-Geschäftsstelle einzubringen.

▢ Verträge aktuell?

Prüfen Sie selbstständig anhand der von Ihnen erhaltenen Vertragskopien bzw. laufenden Rechnungen, ob Ihre Verträge alle aktuellen Informationen enthalten. Übermitteln Sie uns gegebenenfalls zeitnah Neuverträge bzw. eine E-Mail bei minimalen Änderungem, wie IBAN oder Kontaktdaten.