Unsere Leistungen sind Ihr Gewinn

Der TGD-Leistungskatalog besteht aus einer Vielzahl von Projekten und Schwerpunkten zur Förderung der Tiergesundheit!

„Erfolg = Qualität X Akzeptanz!“

Der TGD ist ständig bemüht, die Leistungen an seine Tierhalter und Betreuungstierärzte zu verbessern. Dazu werden die Themen in den Sektionssitzungen eingebracht und diskutiert, damit der Vorstand dahingehende Beschlüsse fassen kann, sofern auch die finanziellen Mittel vorhanden sind.

Das Abortusprogramm sehen Sie in diesem Vortrag!

Wie zuletzt vom Vorstand beschlossen, bietet Ihnen der TGD im Jahre 2023 folgende Leistungen an:

Die Leistungserbringung erfolgt nach Maßgabe der finanziellen Mittel, der Einhaltung der monatlichen Abrechnungen durch die Betreuungstierärzte und kann ggf. im Laufe des Jahres angepasst werden. Ergänzend zum jährlichen Leistungskatalog stellt der TGD ein Forschungsprojekt-Budget von 10.000.- jährlich zur Verfügung, das nach Vorstandsbeschluss eingesetzt wird.

Alle Tierarten

  1. Die Durchführung von Sektionen an der TKV in Landscha durch die dortigen Amtstierärzte wird für seuchenunverdächtige Tierkadaver nach Einsendung über die Betreuungstierärzte mit eigenem Untersuchungsantrag angeboten. Der TGD übernimmt bei einem Selbstbehalt des Tierhalters von 30.- die Sektionskosten von € 40.- bzw. 65.- je Tier. Zusätzliche Laboruntersuchungen werden angeboten, aber nur nach dem Leistungskatalog vom TGD bezahlt.
  2. Der TGD bietet in Zusammenarbeit mit der Veterinärdirektion und der AGES Mödling die kostenlose Untersuchung zur Abklärung von Aborten an. Die Probennahmen und der Versand erfolgen durch den Betreuungstierarzt, wenn kein epidemiologischer Hinweis auf ein anzeigepflichtiges Seuchengeschehen besteht. Blut- und Organproben können über Medlog mit eigenen TGD-Einsendegefäßen vom Betreuungstierarzt an die AGES Mödling eingesandt werden, die auf den BHs bzw. bei der TGD-Geschäftsstelle  bereitstehen. Die Abrechnung der Laborkosten erfolgt direkt zwischen der AGES und dem TGD. Die Kosten der Probennahme werden mit dem Betreuungstierarzt, die Einsendungen werden mit der Veterinärdirektion abgerechnet, sodass weder dem Tierhalter noch dem Tierarzt Kosten entstehen!

3. Die Kosten externer Beratungen für Problembetriebe werden vom TGD übernommen und nach einem definierten Verfahren abgehandelt. Je Fall wird ein Selbstbehalt des Tierhalters von 20% (bei max. 1000.-) vom TGD verrechnet.  Voraussetzung ist die Beantragung in der Geschäftsstelle durch den Betreuungstierarzt und die dort zu erfolgende Prüfung der Vorgehensweise. Weiterführende Untersuchungen in Problembetrieben werden ebenfalls nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle übernommen.

4. Organisation und Durchführung zahlreicher Weiterbildungsveran-staltungen für Betreuungstierärzte, TGD-Stundenanerkennungen für Tierhalterveranstaltungen.

5. Über die Website www.stmk-tgd.at bietet der TGD seinen Teilnehmern aktuelle Informationen, viele Zugänge (GMON, TGD-Online, Weiterbildungsstunden) und einen automatischen Newsletter an!

6. Für abgegebene Tierarzneimittel aus der tierärztlichen Hausapotheke entfällt im Rahmen des TGD weiterhin der 15%ige Rechnungslegungs-zuschlag beim Betreuungstierarzt (d.h. Medikamentenpreis = Medikamentennettopreis abzügl. 13% + MwSt.)

Rind

  1. Rindergrippeimpfungen: Eine Unterstützung in der Höhe von 50.- bis zu 15 Tieren und  100.-  ab 16 Tieren je Betrieb und Jahr ist bei zweimaliger Grundimmunisierung vorgesehen und monatlich vom Betreuungstierarzt mit der GST abzurechnen. Verendet trotz Impfung ein Tier, so ist es über die TKV weiteren Untersuchungen zuzuführen!

2. In Problembetrieben mit Trichophytie (Kälberrappen, Glatz-/Pilzflechte) unterstützt der TGD die (zweimaligen) Impfungen mit 100.- je Betrieb und Jahr. Nach Erstellung und Vorlage eines Sanierungskonzeptes wird auch die Leistung des BTA mit 100.- gefördert.

3. Für Leberegel-Untersuchungen aus Blut oder Milch wurde für die Monate April und November ein Untersuchungsangebot beim ILV Kärnten um 8.- je Probe vereinbart! Einsendungen direkt an ILV Kärnten, Veterinärmedizinische Untersuchungen Kirchengasse 43, 9020 Klagenfurt.

4. Die Untersuchung und Weitertypisierung von Keimen aus Euter-Viertelgemelksproben tierärztlicher Praxislabors kann nach vorheriger Kontaktaufnahme im Vet-Labor des Landes kostenlos durchgeführt werden.

5. Der TGD empfiehlt den Betreuungstierärzten in GMON-Betrieben die Verwendung des vorausgefüllten Betriebserhebungsprotokolls bei der Durchführung der Betriebserhebungen! Auch spricht sich der TGD dafür aus, dass jeder Tierhalter den Grundkurs absolvieren sollte!

Schafe und Ziegen

1. Das ÖTGD-Programm „Maedi/Visna, CAE, Bruc. ovis“ wird in der Steiermark vom Steirischen Schaf- und Ziegenzuchtverband in Zusammenarbeit mit dem Vet-Labor des Landes durchgeführt.

2. Von 2019-21 wurde ein Pilotprojekt zur Erhebung der Moderhinke-Prävalenz in über 30 Betrieben in der Steiermark durchgeführt, welches in Zusammenarbeit mit der Klinik für Wiederkäuer der Vetmeduni Wien gefördert wurde.

Schafe, Ziegen, Farmwild und Neuweltkamele

1. Parasitenprogamm: Bei Kotuntersuchungen auf Parasiten werden einmal jährlich die Kosten der Laboruntersuchungen übernommen. Die Untersuchungen können sowohl durch Einsenden der Kotproben an ein Labor wie auch durch Untersuchung des Betreuungstierarztes mit genauer Befundung erfolgen, die Abrechnung erfolgt monatlich über den Betreuungstierarzt.

2. Hofsektionen können mit 30.-+20% USt.  je Tier mit der Geschäftsstelle monatlich abgerechnet werden.

Schweine

1. Die Kosten der externen Beratungen bzw. der Untersuchungen von Zuchtsauenbetrieben im Rahmen des Landesprogrammes „Sauenfruchtbarkeit“ werden bei einem Selbstbehalt des Tierhalters von € 200.- für den Tierhalter mit max. 1000.-/Betrieb übernommen.

2. Die unverdächtigen steirischen HB-Schweinezuchtbetriebe werden im Rahmen des PRRS-Screenings dreimal jährlich untersucht, wobei der TGD die Laborkosten übernimmt. Zusätzlich werden Abgangsuntersuchungen angeboten.

3. Im Herbst 2021 wurde das neue ÖTGD-PRRS-Ferkelerzeugerprogramm gestartet, an dem über 130 Betriebe teilnehmen. Der TGD übernimmt dabei die Kosten der Laboruntersuchungen.

4. Zur Verhinderung von Ferkeldurchfällen werden die Kosten der E. coli-Resistenzuntersuchungen auf das F4-Gen als Basis der Selektion auf resistente Tiere i den Schweinezuchtbetrieben vom TGD bezahlt.

5. Die Durchführung von bakteriologischen Untersuchungen und Antibiogrammen bei Einsatz von Antibiotika, die als Reserveantibiotika in der Humanmedizin geführt werden ist heute schon eine Empfehlung gem. Antibiotika-Leitlinie bei TGD-AB Präparaten. Die Diagnostik wird im TGD je Betrieb einmal jährlich gefördert und betrifft primär va. Betriebe mit Lungen- wie auch Durchfallproblemen! Die Verrechnung von je 20.-+20% USt erfolgt monatlich mit der Geschäftsstelle.

7. Hofsektionen können mit 30.-+20 % Ust. je Tier mit der Geschäftsstelle monatlich abgerechnet werden.

8. Ab dem Jahr 2020 unterstützt der TGD auch die Tränkewasser-Untersuchungen in Schweinebetrieben nach Durchführung einer Doppeluntersuchung (Brunnen- und Tränkewasser) mit 50.- einmal jährlich je Betrieb.

9. Der TGD übernimmt die Laborkosten zur Schnüffelkrankheit (RA. PAR, Rhinitis atrophicans)-Untersuchung in den HB-Betrieben lt. ÖTGD-Programm!

10. NEU: Der TGD fördert ab 2023 die Durchfalldiagnostik von viralen oder bakteriellen Erregern in Problembetrieben vom Absetzen bis zur Mast analog dem Landesprogramm Sauenfruchtbarkeit und nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle!