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TGD Erklärt

Wie werde ich, als Tierhalter:in, Teilnehmer:in beim TGD Steiermark? #tgderklärt

Der Steirische Tiergesundheitsdienst (TGD) ist Ihr Partner, wenn es um vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen, Qualitätssicherung und fachliche Unterstützung in der Tierhaltung geht. So werden Sie Teilnehmer:in:

1. Voraussetzungen

  • Sie sind Tierhalter:in in der Steiermark.
  • Sie entscheiden sich, aktiv mit einer Betreuungstierärztin bzw. einem Betreuungstierarzt zusammenzuarbeiten. Eine Übersicht aller Tierärzt:innen der Österreichischen Tierärztekammer mit Suchfunktion finden Sie hier: Tierarzt Suche

2. Verträge unterzeichnen

  • Teilnahmevertrag: zwischen Ihnen und dem Verein TGD Steiermark
  • Betreuungsvertrag: zwischen Ihnen und der gewählten Betreuungstierärztin bzw. dem Betreuungstierarzt

Beide Verträge sind erforderlich, um offiziell am TGD teilzunehmen. Die Vertragsvorlagen finden Sie hier.


3. Anmeldung & Einreichung

Laden Sie die Verträge herunter, füllen Sie sie vollständig aus und senden Sie die unterschriebenen Exemplare an die Geschäftsstelle des TGD Steiermark.


4. Ihre Vorteile

Mit Ihrer Teilnahme profitieren Sie von:

  • regelmäßigen Betriebsbetreuungsbesuchen durch Tierärzt:innen
  • Kostenübernahmen für diagnostische Leistungen und Impfungen (laut Leistungskatalog)
  • Zugang zu Gesundheitsprogrammen
  • individueller Beratung und praxisnaher Unterstützung

5. Kosten & Tarife

Für die Teilnahme fällt ein jährlicher Beitrag an, der sich nach Tierart und Bestandsgröße richtet.
Eine aktuelle Tarifübersicht finden Sie hier.


Noch Fragen?
Unser Team in der Geschäftsstelle des TGD Steiermark hilft Ihnen gerne weiter.
Kontakt: Geschäftsstelle – TGD

Neues TGD-Programm: „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration“

Das Programm richtet sich an schweinehaltende TGD-Teilnehmer:innen und regelt, unter welchen Voraussetzungen eine sachkundige Hilfsperson des/der TGD-Betreuungstierarztes/-ärztin zur Durchführung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration hinzugezogen werden kann und welche Veterinär-Arzneispezialitäten im Rahmen des TGD Programms abgegeben werden dürfen.

Zentrale Elemente des Programms sind:

  • Einschulung & Zertifizierung: Landwirt:innen absolvieren eine strukturierte theoretische und praktische Ausbildung. Im Vordergrund steht dabei der sichere Umgang mit dem Inhalationsgerät sowie alle tierschutzrelevanten Aspekte. Der theoretische Teil wird voraussichtlich ab Herbst vom LFI angeboten, die praktische Ausbildung erfolgt nach Abschluss der theoretischen Schulung am Betrieb durch den/die Betreuungstierart/-ärztin.
  • Gerätezertifizierung: Nur geprüfte Geräte mit Sicherheitsnachweis sind im Programm zugelassen. Dadurch wird die sichere Anwendung in der täglichen Praxis gewährleistet.
  • Dokumentation & Qualitätssicherung: Ein einheitliches Protokollierungssystem stellt sicher, dass die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der korrekte Ablauf der Inhalationsnarkose dokumentiert werden.

Weitere Informationen zu diesem Programm sowie zur Aktualisierung des „Exportprogramm zur Überwachung der Exportvoraussetzungen bei schweinehaltenden Betrieben“ finden Sie hier.

TGD-Programm: „Anwendung der Inhalationsnarkose bei der Ferkelkastration“