Kundmachung gem. § 2 Abs. 2 der Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung 2010
Eine neue Kundmachung des Bundesministeriums in den Amtlichen Verbraucher- und Veterinärnachrichten (AVN) informiert über Veterinär-Arzneispezialitäten, die im Sinne des § 2 der Veterinär-Arzneispezialitäten-Anwendungsverordnung 2010 freigegeben sind.
Die vollständige Liste finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Tierarzneimitteln und deren Anwendung finden Sie auch unter Tierarzneimittel.