Tierarzneimittel dienen der Behandlung von Krankheiten!

Die Anwendung von Tierarzneimittel im Krankheitsfall ist eine der wichtigsten Tierschutzmaßnahmen. Sie verhindern Schmerzen, Leiden und dauerhafte Schäden und tragen zur raschen Wiederherstellung der Gesundheit bei. Die Anwendung erfolgt im Rahmen einer Therapie (Behandlung), Prophylaxe (Vorbeugung) und als Metaphylaxe (Mitbehandlung noch gesunder Tiere) und unterliegt strengen Vorschriften. Nur im TGD ist eine Einbindung des Tierhalters in die Anwendung von Arzneimittel möglich! Durch die ständige Beratung und Betreuung im TGD kann eine Minimierung des Arzneimitteleinsatzes erreicht werden!

„Bei verantwortungsvoller Zusammenarbeit von Tierhalter und Tierarzt gibt es keinen Arzneimittelskandal, hier ist für Spieler kein Platz!“ (Alt-Obmann Sepp Kowald)

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